
Akademischer und beruflicher Hintergrund
Engagiert und erfahren
Dipl. Ing. (FH) Bauwesen, konstruktiver
Ingenieurbau
2000
Sachkundiger für Holzschutz
2001
Fachplaner zum vorbeugender Brandschutz
2004
Sachverständiger (Eipos) zum vorbeugender Brandschutz
2005
Inhaber IBG – Ingenieurbüro für Brandschutz, Gera
2009
Unabhängige/r Berater/in, Großraum Berlin
Januar 2005 - Februar 2007
Puplikationen

Master of Engineering
Die „alternde“ Gesellschaft erfordert es, insbesondere bei der Gebäudeplanung, mehr die Belange älterer Menschen zu berücksichtigen. Das bezieht sich sowohl auf die Gestaltung der Wohnung bzw. des Umfeldes, aber insbesondere auch auf Überlegungen zusicheren Evakuierung solcher Gebäude im Brand- und Havariefall.
Es wird angeregt eine Verwaltungsvorschrift zu erarbeiten, die die Besonderheiten des „Betreuten Wohnens“ berücksichtigt. In dieser Verwaltungsvorschrift sind Vorschläge zur sicheren Evakuierung aufgeführt, wie:
Einführung einer Behinderungsstufe mit zugehörigen Multiplikator zur Ermittlung einer Personenvergleichszahl.
Bei einer Personenvergleichszahl von 60 Personen ist die Schaffung eines zweiten baulichen Rettungsweges zwingend vorzuschreiben.
Aufgrund der verringerten Laufgeschwindigkeiten der Bewohner sind kurze Rauchabschnitte von 20 m und Stichflure von 10 m notwendig, um die Eigenrettung in sichere Bereiche zu ermöglichen.
Als Abschluss der Nutzungseinheiten sollten Türen mit ds/ss mit Freilauftürschließer vorgeschrieben werden.
Ein Betreuer „Betreutes Wohnen“ sollte eingeführt werden, der eine festzulegende Kontrollbefugnis erhält.

FeuerTrutz Magazin 06/11
Evakuierungsversuche mit der Berufsfeuerwehr Gera unter Berücksichtigung von entwickelnden aufgeführten Behinderungsstufen haben ergeben, dass es im „Betreuten Wohnen“ häufig ein Evakuierungsproblem gibt. Die Kann-Regelung zur Sicherung des zweiten Evakuierungsweges über Rettungsgeräte der Feuerwehr ist nur bedingt anwendbar.
Die Rettungszeiten bzw. die Zeit in denen Personen nach Brandentstehung nicht mehr lebend gerettet werden können, hat Einfluss auf die maximalen Personenzahlen einer Nutzungseinheit. Durch die Rettungsübung mit der Berufsfeuerwehr und den ermittelten Evakuierungszeiten wurden mögliche zu rettende Personenzahlen aus einer Nutzungseinheit ermittelt.
FeuerTrutz Magazin 01/12
Aussagen zur Evakuierung beim „Betreuten Wohnen“, Allgemeine Anforderungen
In die Forderung, dass die Evakuierungszeit kleiner als die Versagenszeit des Gebäudes sein soll, sind die Bedingungen der Bewohnerstruktur einzukalkulieren.
Ermittlung einer Personenvergleichszahl
Die Ermittlung der Personenvergleichszahl soll einen Vergleich ermöglichen zwischen normal mobilen Personen und in der Mobilität eingeschränkter Personen,
Behinderungsstufe I
Behinderungsstufe II und III
Vorschläge für brandschutztechnische Maßnahmen in Gebäuden für „Betreutes Wohnen“
Die gegenwärtig existierenden Vorschriften sowie die eigene Analyse der baulichen und nutzungsmäßigen Gegebenheiten haben ergeben, dass erhöhte baurechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem „Betreuten Wohnen“ zu stellen sind. Die anzustrebende Eigenrettung und die Berücksichtigung der reduzierten Mobilität der Bewohner beim „Betreuten Wohnen“ werden in der Praxis gegenwärtig nicht ausreichend berücksichtigt.
Einführung einer Behinderungsstufe mit zugehörigen Multiplikator zur Ermittlung einer Personenvergleichszahl.
bei einer Personenvergleichszahl von 60 Personen ist die Schaffung eines zweiten baulichen Rettungsweges zwingend vorzuschreiben.
aufgrund der verringerten Laufgeschwindigkeiten der Bewohner sind kurze Rauchabschnitte von 20 m und Stichflure von 10 m notwendig, um die Eigenrettung in sichere Bereiche zu ermöglichen.
als Abschluss der Nutzungseinheiten sollten Türen mit ds/ss mit Freilauftür-schließer vorgeschrieben werden.