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Prüftätigkeit

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Verschlüsselung

Prüfung des Brandschutznachweises

Der Brandschutznachweis als bautechnischer Nachweis gemäß Bauvorlageverordnung muss bei Sonderbauten, Garagen über 100 m² Nutzfläche und bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5 bauaufsichtlich geprüft sein.

Die Bauausführung wird vom Prüfingenieur auf die Übereinstimmung mit dem geprüften Brandschutznachweisen überwacht. Grundlage der Bauüberwachung sind die Prüfverordnungen der Bundesländer.

Als Prüfingenieur für Brandschutz führe ich diese Prüfaufgaben durch.

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