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Flucht- u. Rettungswegpläne

Alles, was Sie wissen müssen

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Flucht- und Rettungspläne sind Bestandteil der Gefahrenabwehr und geben in Form einer grafischen Grundrissdarstellung an anwesenden Personen eine Orientierungshilfe über die vorhandenen Flucht- und Rettungswege im Gefahrenfall (z. B. im Brandfall).

-Architekturplan

Flucht- und Rettungspläne bestehen aus bildlichen Darstellungen (Bilder, Pläne) und/oder schriftlichen Anweisungen. Ihre Ausführung ist in:

  • DIN 4844-3

  • BGV A4

  • ArbStättV § 4 Abs. 4

  • VdS 2030

  • VdS 2082

geregelt.

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