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Flucht- u. Rettungswegpläne
Alles, was Sie wissen müssen
Flucht- und Rettungspläne sind Bestandteil der Gefahrenabwehr und geben in Form einer grafischen Grundrissdarstellung an anwesenden Personen eine Orientierungshilfe über die vorhandenen Flucht- und Rettungswege im Gefahrenfall (z. B. im Brandfall).
Flucht- und Rettungspläne bestehen aus bildlichen Darstellungen (Bilder, Pläne) und/oder schriftlichen Anweisungen. Ihre Ausführung ist in:
DIN 4844-3
BGV A4
ArbStättV § 4 Abs. 4
VdS 2030
VdS 2082
geregelt.
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