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Brandschutzpläne

Der Brandschutzplan für eine schnelle Orientierung im Gebäude.

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Für eine effiziente Aufgabenerledigung im Rahmen der Baugenehmigung bzw. Gefahrenvorbeugung werden umfangreiche Informationen zu einem Gebäude bzw. einer baulichen Anlage erforderlich. Diese Informationen sollen schriftlich und grafisch in Form von Brandschutzplänen vorgehalten werden.
Brandschutzpläne können somit hilfreich sein, um die Bearbeitung von Bauanträgen durch die Planbegutachtung zu beschleunigen und offene Fragen schon im Vorfeld zu klären.
Zudem ermöglicht der Brandschutzplan eine schnelle Orientierung im Gebäude. Damit ist eine eindeutige Bewertung der erforderlichen brandschutztechnischen Infrastruktur in einem Gebäude oder einer baulichen Anlage gewährleistet.
Brandschutzpläne werden insbesondere für Gebäude oder bauliche Anlagen gefordert, die bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung sind oder in den Anwendungsbereich von Sonderbauvorschriften fallen bzw. brandschutztechnisch zu beurteilen sind.
Ein Brandschutzplan soll immer den aktuellen Stand der brandschutztechnischen Infrastruktur eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage wiedergeben.
Es empfiehlt sich, dass bereits zum Bauantrag Brandschutzpläne eingereicht werden, um eine detaillierte Abstimmung der brandschutztechnischen Infrastruktur eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage vornehmen zu können.
Um eine einheitliche Darstellung eines Brandschutzplanes zu gewährleisten, legen Richtlinien den Inhalt und die Darstellungsform fest.

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