
Brandschutznachweise
Entsprechend der Musterbauordnung bzw. den neuen Bauordnungen
Entsprechend der Musterbauordnung bzw. den neuen Bauordnungen einzelner Länder werden Gebäude in Gebäudeklassen 1 bis 5 unterschieden.
Für die Gebäudeklassen 1 bis 4 kann ein Fachplaner den Brandschutznachweis und die Prüfung derselben erstellen, wenn er von der entsprechenden Ingenieurkammer nach einer Prüfung in der Liste der Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz registriert ist.
Im Ingenieurbüro Grötsch sind Mitarbeiter in der Liste der Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz bei der Ingenieurkammer gelistet.
Fachplaner, wie das Ingenieurbüro Grötsch können den Brandschutznachweis für die Gebäudeklasse 5 erstellen, der vom Prüfingenieur für Brandschutz geprüft wird.

Auszug aus einem Brandschutznachweis
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