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Brandschutzbeauftragter

Der Brandschutzbeauftragte im Betrieb / Wann muss ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden?

Brandschutzbeauftragte sind in Betrieben mit erhöhter Brandgefahr oder aufgrund besonderer Rechtsvorschriften bzw. behördlicher Auflagen erforderlich.

Der Brandschutzbeauftragte überwacht die Umsetzung der baulichen, anlagentechnischen und betriebliche Brandschutzmaßnahmen, welche durch Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Brandschutzordnung, Arbeitsschutzgesetz ein-schließlich der untergeordneten Richtlinien und Vorschriften vorgegeben werden.

Die Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten verlangt eine Ausbildung und muss vom Unternehmen schriftlich bestellt werden.

Der externe Brandschutzbeauftragte

Alle wichtigen Aufgaben des Brandschutzes innerhalb Ihres Unternehmens werden optimal wahrgenommen und bieten Ihnen somit die notwendige Sicherheit.
Ihre Mitarbeiter stehen Ihnen weiterhin für Ihre regulären Aufgaben zur Verfügung.
Ihnen entstehen keine Kosten für Weiterbildung, Fortbildung und den damit verbundenen Betriebsausfall Ihrer Mitarbeiter.
Wir stellen Ihnen unser umfangreiches Fachwissen durch unsere Mitarbeiter mit Erfahrungen aus der täglichen Praxis sowie die notwendige Fachliteratur zur Verfügung.
Ein externer Brandschutzbeauftragter verhindert innerbetriebliche Spannungen, da die Lösungsfindung für etwaige Probleme neutral und sachbezogen erfolgen kann.
Durch einen externen Brandschutzbeauftragten wird der „Betriebsblindheit“ vorgebeugt.
Es gibt nur noch einen Ansprechpartner für alle Belange des innerbetrieblichen Brandschutzes.

Die Bestellung

Brandschutzbeauftragte können grundsätzlich in jedem Betrieb oder jeder Einrichtung bestellt werden. Die Notwendigkeit der Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann sich aus der Baugenehmigung, besonderen Versicherungs-bedingungen oder einer Gefährdungs- und Risikoanalyse im Rahmen von Arbeitsschutz-maßnahmen ergeben. Ergänzend sei auf die Empfehlung des vfdb verwiesen (siehe neben-stehende Tabellen).
Die Risikobewertung eines Betriebes sind bauliche Gegebenheiten, die Art der Nutzung, die Personengefährdung, die angewendeten Arbeits-verfahren, die Menge und Art der eingesetzten Arbeitsstoffe etc. zu berücksichtigen. Die Bestellung des Brandschutzbeauftragten erfolgt in schriftlicher Form. Die Aufgaben und Rechte (z.B. Weisungsbefugnisse, Zutrittsrechte) sind Bestand-teil der Bestellung.

vfdb-Richtlinie 12-09/01:2009-03

Betriebe aus Industrie, des Handwerkes und des Transportes

In Betrieben der Industrie, des Handwerks sowie der Lagerung und des Transportes sollte in Abhängigkeit vom  Brandrisiko und der Anzahl der durchschnittlich im Betrieb anwesenden Personen für die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nachfolgende Tabelle zugrunde gelegt werden.

Art des Betriebes

Betriebe der Industrie, des Handwerks, der Lagerung und des Transportes und ähnlicher Einrichtungen.

Brandrisiko

gering          250
mittel           175
groß             100

Bestellung von
Brandschutz -
beauftragten

ab durchschnittlich im Betrieb anwesenden Personen

Betriebe der Verwaltung, Dienstleistung, des Handels und des Verkaufs

Bei Betrieben der Verwaltung, der Dienstleistung sowie des Handels und Verkaufs sollte unabhängig vom Brandrisiko bei einer entsprechenden Anzahl und Art der durchschnittlich im Betrieb anwesenden Personen für die Benennung eines Brandschutzbeauftragten nachfolgende Tabelle zugrunde gelegt werden.

Art des Betriebes

  • Einrichtungen, in denen sich überwiegend ortskundige Personen aufhalten wie Bürobetriebe, Verwaltungen o. ä.

  • Einrichtungen, in denen sich überwiegend ortsunkundige Personen aufhalten wie Hotels, Gaststätten, Versammlungsstätten, Geschäfts- und Warenhäuser, schulische Einrichtungen jeglicher Art u. ä.

  • Einrichtungen, in denen sich hilfsbedürftige und/oder Personen mit eingeschränkter Mobilität aufhalten wie Krankenhäuser, Kinder-, Jugend- und Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten u. ä.

Bestellung von Brandschutzbeauftragten

400*

250*






100*

* ab durchschnittlich im Betrieb anwesenden

Personen

Infoblatt

Brandschutzbeauftragter

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